Dipl.-Ing. Maria Dilanas, LL.M.
von der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden
Master of Laws (Studiengang Baurecht und Baubegleitung - von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung, Philipps-Universität Marburg)
Referentin des IFBau der Architektenkammer Baden-Württemberg zum Themengebiet "Wärmeschutz, Feuchteschutz und Schimmelpilzbildung" und im Modul Öffentliches Recht und Privatrecht zum Themengebiet "Die Tätigkeit des Sachverständigen".
Ab dem 01.09.2023 lautet die neue Büroadresse
Küferstraße 10 in 75045 Walzbachtal
Tel.: 07203 - 48 7449 -0
Das Büro ist aktuell nur stundenweise besetzt. Sie erreichen uns über E-Mail an info@sv-dilanas.de oder Dilanas@sv-dilanas.de.
Webinare im Sommer - Das perfekte Gutachten - Reguvis
Beide Tage buchbar über Reguvis
30.01.2024 bzw. 06.06.2024 von 09:30 - 16:30 Uhr: Tag 1 (Dilanas) - Wie formuliere ich richtig?
31.01.2024 bzw. 07.06.2024 von 9:30 Uhr - 16:30 Uhr. Tag 2 (Kestler) - ... und wir bringe ich das Geschriebene in eine ansprechende Form?
Webinare im Herbst und Winter - Profitipps für Sachverständige - Reguvis
Alle vier Termine in Summe ab 399 €, ab sofort buchbar über Reguvis unter diesem Link.
Modul I: 19.09.2023 von 15:00 - 16:30 Uhr: Technische Quotelung Teil 1
Modul II: 26.09.2023 von 15:00 - 16:30 Uhr: Technische Quotelung Teil 2
Modul III: 24.10.2023 von 15:00 - 16:30 Uhr: Verwendung der richtigen Begriffe im Gutachten
Modul IV: 28.11.2023 von 15:00 - 16:30 Uhr: E-Akte
Das Büro ist nur stundenweise besetzt. Sie erreichen uns per E-Mail.
Hinweis: Das Praxishandbuch Sachverständigenrecht 6. Auflage ist verfügbar und kann bspw. über den C.H.Beck-Verlag bestellt werden.
Allgemeine Information: Derzeit werden aufgrund der hohen Auslastung des Büros keine neuen Aufträge mehr angenommen, um bereits laufende Aufträge fristgemäß bearbeiten zu können. Aufgrund der hohen Auslastung unseres Büros bitten wir bis Ende 2023 von weiteren Anfragen abzusehen. Vielen Dank.
Zur Information der Gerichte: Bis Ende 2023 besteht Vollauslastung des Büros, weshalb ich darum bitte weitere Gerichtsaufträge frühestens ab Dezember 2023 zu versenden, um die fristgerechte Bearbeitung bestehender Gerichtsaufträge nicht zu gefährden. Vielen Dank.
Bei neuen Gerichtsaufträgen sind Ortsbesichtigungen frühestens ab Januar/Februar 2024 möglich. Mit der Fertigstellung von neu eingehenden Gerichtsaufträgen ist, abhängig von der Komplexität des Auftrags und der Mitwirkung der Parteien, frühestens im späten Frühjahr 2024 zu rechnen.
Information zu laufenden Aufträgen:
Zu Ihrem Schutz sind alle Personen des Sachverständigenbüros Dilanas vollständig geimpft und geboostert. Wenn Sie dies wünschen, werden wir uns am Morgen vor einem Termin zusätzlich mit einem Selbsttest testen. Bitte sprechen Sie und hierzu vorab an.
Sollten Sie einen Termin aufgrund einer Erkrankung absagen wollen, wird ein neuer Termin vereinbart. Ihnen entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten.
Je nach den im Einzelfall gegebenen Umständen kann es erforderlich werden Termine für Ortsbesichtigungen abzusagen und neue Termine zu vereinbaren. Ob Ortsbesichtigungen durchgeführt werden können, wird im Einzelfall entschieden. Kurzfristige Absagen von Terminen sind möglich, wenn hierfür Gründe bestehen. Gegebenenfalls sind hierzu Gerichte und Parteien zu hören und im Anschluss sind alle Beteiligten zu informieren.
Diese Information wird angepasst, wenn dies angezeigt sein sollte.