Dipl.-Ing. Maria Dilanas, LL.M.       

von der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden

Master of Laws (Studiengang Baurecht und Baubegleitung - von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung, Philipps-Universität Marburg)

Referentin des IFBau der Architektenkammer Baden-Württemberg zum Themengebiet "Wärmeschutz, Feuchteschutz und Schimmelpilzbildung" und im Modul Öffentliches Recht und Privatrecht zum Themengebiet "Die Tätigkeit des Sachverständigen". 

Tel.: 07203 - 48 7449 -0 (telefonisch 14 bis 18 Uhr)


Das Büro ist nur stundenweise besetzt. Sie erreichen uns über E-Mail an Dilanas@sv-dilanas.de oder info@sv-dilanas.de.


Webinare 2024 - Profitipps für Sachverständige - Reguvis

Modul1: 12.11.2024 von 14:30 Uhr - 17 Uhr - Technische Quotelung Teil 1

Modul 2: 26.11.2024 von 14:30 Uhr - 17 Uhr - Technische Quotelung Teil 2

Modul 3: 10.12.2024 von 14:30 Uhr - 17 Uhr - Rechtssichere und verständliche Gutachten, Formulierungen


Webinare 2025 - Das perfekte Gutachten - Reguvis

Beide Tage buchbar über Reguvis 

01.07.2025 von 09:30 - 16:30 Uhr: Tag 1 (Dilanas) - Wie formuliere ich richtig?

02.07.2025 von 9:30 Uhr - 16:30 Uhr. Tag 2 (Kestler) - ... und wie bringe ich das Geschriebene in eine ansprechende Form?


Das Büro ist nur stundenweise besetzt. Sie erreichen uns per E-Mail.


Hinweise: 

Das Handbuch für den Bausachverständigen 5. Auflage, ist verfügbar und kann bspw. über den Reguvis Verlag bestellt werden.

Das Praxishandbuch Sachverständigenrecht 6. Auflage ist verfügbar und kann bspw. über den C.H.Beck-Verlag bestellt werden. 


Allgemeine Information: Derzeit werden aufgrund der hohen Auslastung des Büros neuen Aufträge erst wieder ab Ende April/Anfang Mai angenommen. Vielen Dank. 

Zur Information der Gerichte: Bis Februar 2025 besteht Vollauslastung des Büros, weshalb ich darum bitte weitere Gerichtsaufträge frühestens ab Januar 2025 zu versenden, um die fristgerechte Bearbeitung bestehender Gerichtsaufträge nicht zu gefährden. Vielen Dank. 

Bei neuen Gerichtsaufträgen sind Ortsbesichtigungen frühestens ab März 2025 zu rechnen. Mit der Fertigstellung von neu eingehenden Gerichtsaufträgen ist, abhängig von der Komplexität des Auftrags und der Mitwirkung der Parteien, frühestens im Sommer 2025 zu rechnen. 


Information zu laufenden Aufträgen: 

Zu Ihrem Schutz sind alle Personen des Sachverständigenbüros Dilanas vollständig geimpft und geboostert. Wenn Sie dies wünschen, werden wir uns am Morgen vor einem Termin zusätzlich mit einem Selbsttest testen. Bitte sprechen Sie und hierzu vorab an.

Sollten Sie einen Termin aufgrund einer Erkrankung absagen wollen, wird ein neuer Termin vereinbart. Ihnen entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten.

Je nach den im Einzelfall gegebenen Umständen kann es erforderlich werden Termine für Ortsbesichtigungen abzusagen und neue Termine zu vereinbaren. Ob Ortsbesichtigungen durchgeführt werden können, wird im Einzelfall entschieden. Kurzfristige Absagen von Terminen sind möglich, wenn hierfür Gründe bestehen. Gegebenenfalls sind hierzu Gerichte und Parteien zu hören und im Anschluss sind alle Beteiligten zu informieren.  

Diese Information wird angepasst, wenn dies angezeigt sein sollte.




 

SV-Büro Dilanas
Sachverständige für Schäden an Gebäuden